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Arbeitslose schwerbehinderte Menschen

Arbeitslose schwerbehinderte Menschen im Jahresdurchschnitt 2024

In der nebenstehenden Karte wird die Anzahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im Jahresdurchschnitt auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte in Westfalen dargestellt.

Methodischer Hinweis:
In der Arbeitslosenstatistik gilt als schwerbehindert, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX) oder von der Bundesagentur für Arbeit bei einem GdB von 30 bis unter 50 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde (§ 2 Abs. 3 SGB IX).

Da es keine offizielle Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen gibt, erfolgt hier keine Darstellung. 

Karte der Anzahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen in Westfalen nach kreisfreien Städten und Kreisen

Aktuelle Datentabelle zur Anzahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Westfalen

In der abgebildeten Tabelle ist die Anzahl schwerbehinderter arbeitsloser Menschen in Westfalen nach kreisfreien Städten und Kreisen im Jahresdurchschnitt 2024 und den letzten beiden aktuellen Berichtsmonaten 2025 dargestellt. Zusätzlich ist die Differenz zum Vormonat aufgeführt. 

Die aktuelle Tabelle zum Download:

Tabelle zu den arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im Berichtsmonat